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Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren, Teil 1

In nahezu allen Bundesländern wird heutzutage ein Brandschutznachweis im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Problematisch ist an dieser Stelle, dass es in Deutschland für jedes Bundesland eine andere Bauordnung gibt, von den jeweils baurechtlich eingeführten Sonderbauverordnungen und -richtlinien ganz zu schweigen.

Hinzu kommt, dass es aufgrund des sehr konservativ ausgelegten Brandschutzes in Deutschland nahezu unmöglich ist, größere Bauvorhaben ohne Abweichungen von den brandschutztechnischen Anforderungen der Gesetzgebung zu planen und umzusetzen.
 

 
 
BRANDSCHUTZ IM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN, TEIL 1
 
 

 
Wir sehen unsere Aufgabe bei der Erstellung dieser behördlich geforderten Brandschutznachweise nicht nur in der anpassungslosen Zusammenstellung der entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen aus dem Wirrwarr der jeweils zutreffenden, rechtlichen Grundlagen, sondern in der Erstellung intelligenter, Nutzen und Kosten optimierter Brandschutzkonzepte, die trotzdem ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten.

In Anlehnung an die Richtlinien des vfdb (Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.) sowie weiterer relevanter gesetzlicher Grundlagen und nicht zuletzt aus Erfahrungswerten, werden die damit erforderlich werdenden Inhalte in unseren Brandschutznachweisen umfassend bewertet:
 

   
 
Arten brandschutztechnischer Nachweise
 
   
 
  • Brandschutzkonzepte bzw. -nachweise (Genehmigungsplanung)
  • Brandlastenberechnung (DIN 18230)
  • Entrauchungsberechnung (DIN 18232)
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellung von Gesamtsicherheitskonzepten für Straßentunnel nach RABT
 

 
Grundlagenanalyse
 
   
 
  • Gebäudenutzung
  • Gebäudegeometrie, Bauart, Bauweise
  • Erschließung und Zugänglichkeit
  • Baurechtliche Einordnung des Vorhabens
 

 
Brandrisikoermittlung
und Schutzziele
 
   
 
  • Brandentstehung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Brandbelastung
  • Schwachstellenanalyse
 
     
   
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