Behördenseitig wird zusätzlich in den meisten Fällen eine Abnahme-
bescheinigung gewünscht.
Diese
beinhaltet den Vergleich der im Gutachten geforderten
brandschutztechnischen Maßnahmen mit den umgesetzten
brandschutztechnischen Maßnahmen vor Ort, das heißt, die
augenscheinliche Überprüfung der im Brandschutzkonzept bzw. in der
Baugenehmigung dargestellten und umzusetzenden brandschutztechnischen
Maßnahmen. Technische Abnahmen und Bauteilöffnungen werden in der Regel
dabei nicht vorgenommen.
Bei
Mangelfreiheit erfolgt die Anfertigung eines Abschlussberichtes nach
Übergabe aller relevanten Unterlagen (z. B. Errichtererklärungen mit
den dazugehörenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen etc.).
Sind Mängel vorhanden, werden Mängelprotokolle angefertigt sowie ggf.
die Abstellung der Mängel attestiert.
Der
Abschlussbericht beinhaltet eine Übereinstimmungserklärung, die die
Umsetzung der im Brandschutzkonzept bzw. der in der Baugenehmigung
geforderten brandschutztechnischen Anforderungen bestätigt.