Durch die Gestellung von
Brandschutzbeauftragten werden die brandschutztechnischen Belange
qualifiziert umgesetzt und überwacht. Die Forderung nach entsprechenden
Fachleuten entspringt nicht nur dem Eigeninteresse von Unternehmern,
ihre Unternehmen in brandschutztechnischer Hinsicht für Personen und
Werte sicher zu machen, sondern auch zunehmend den verbindlichen
rechtlichen Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung,
Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Industriebaurichtlinie,
Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel,
etc.). Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und
Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, welches fundierte
Brandschutzkenntnisse erfordert. In Aus- und Fortbildung müssen
Unternehmen deshalb hohe Kosten investieren.