Darüber hinaus sollen auch Fragen der baulichen,
technischen und aufsichtlichen Maßnahmen an Bestandsbauten geklärt
werden. Bei der Vorgabe geht man davon aus, dass die
Sicherheitskonzepte vor Ort erarbeitet und den jeweiligen speziellen
örtlichen Situationen angepasst werden.
Im
Wesentlichen werden bei der Erarbeitung dieser Sicherheitskonzepte
präventive polizeiliche Maßnahmen zu berücksichtigen sein. Gleichwohl
sind aber auch vorbeugende und taktische Belange aus den Bereichen
Feuerwehr, Rettungsdienst und ggf. Katastrophenschutz mit zu
berücksichtigen.
Bei Neubauten werden
diese Belange durch den Fachplaner bereits bei der Planung je nach
Gesetzgebung der Bundesländer berücksichtigt.